Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Geltungsbereich
    a) Diese allgemeinen Mietbedingungen gelten für alle unsere – auch zukünftigen – Lieferungen und Leistungen ausschließlich. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Mietbedingungen abweichende Bedingungen des Mieters erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
    b) Auf die Montage und andere Dienstleistungen des Vermieters werden diese allgemeinen Mietbedingungen entsprechend angewendet.
    c) Es gilt die jeweils gültige Fassung dieser allgemeinen Mietbedingungen.
    d) Unsere allgemeinen Mietbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Mietbedingungen abweichender Bedingungen des Mieters die Lieferung an den Mieter vorbehaltlos ausführen.

  2. Angebot
    a) Unsere Angebote sind freibleibend, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt.
    b) Der Vertrag kommt erst durch unsere schriftliche Auftragbestätigung, auf jeden Fall jedoch mit der Unterschrift des Kunden und der Übernahme des Mietgutes durch den Mieter zustande.
    c) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Mieter zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
    d) Sämtliche Angaben über den Mietgegenstand, gleichgültig ob sie in Prospekten, Verzeichnissen oder Unterlagen jeglicher Art gemacht wurden, sind – soweit sie technische Leistung, Betriebseigenschaften oder Verwendbarkeit betreffen – unverbindlich, sofern die einzelnen Angaben nicht schriftlich durch uns bestätigt worden sind. Wir stehen nicht für die Richtigkeit von Herstellerangaben ein.

  3. Mietzeit
    a) Eine Mieteinheit beträgt 3 Kalendertage (von 09.00 Uhr des ersten Tages bis 16.00 Uhr des dritten Tages) bzw. ein Wochenende (von Freitag 09.00 Uhr bis Montag 16.00 Uhr).
    b) Das Mietgut wird lediglich für die vereinbarte Zeit zur Verfügung gestellt. Wird das Mietgut nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit nicht dem Vermieter wieder zur Verfügung gestellt, so steht ihm auch für die Dauer der Vorenthaltung die vereinbarte Miete zu.
    c) Kann der Mieter das Mietgut nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurückgeben, so hat er uns hierüber umgehend, spätestens jedoch einen Tag vor Ablauf der vereinbarten Mietzeit zu informieren und uns den voraussichtlich möglichen Rückgabezeitpunkt zu nennen.
    d) Zudem sind wir bereits ab dem ersten Tag der verspäteten Rückgabe des Mietgutes berechtigt, den Wiederbeschaffungswert gemäß der Mietpreisliste pro nicht zurückgegebenen Mietgegenstand zu berechnen. Soweit der Mieter das Mietgut zu einem späteren Zeitpunkt in ordnungsgemäßem Zustand zurückgibt, erhält er von uns eine entsprechende Gutschrift über den zunächst berechneten Wiederbeschaffungswert.

  4. Mietpreise
    a) Die Preise für die Mieteinheit gemäß Ziffer 3.a) (auch Grundmietzeit genannt) richten sich nach der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses jeweils gültigen Preisliste zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Mehrwertsteuer.
    b) Für jeden weiteren Tag berechnen wir pro Stück 20% des vorgenannten Mietpreises zzgl. der zum Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen
    Mehrwertsteuer.
    c) Bei vorzeitiger Rückgabe des Mietgutes hat der Mieter keinen Anspruch auf Rückerstattung des Mietpreises.
    e) Transportkosten sind in den Preisen nicht enthalten. Ist Lieferung und Abholung des Mietgutes durch uns vereinbart, werden die Transportkosten für An- und Abfahrt gesondert in Rechnung gestellt.
    f) Ebenfalls nicht enthalten sind die Aufstellung, Montage, Müllentsorgung oder sonstige Dienstleistungen, die über die reine Gestellung des Mietgutes hinausgehen. Sofern der Mieter diese Dienstleistungen wünscht, sind diese vertraglich zu vereinbaren und zusätzlich zu bezahlen.

  5. Kaution
    a) Der Mieter ist verpflichtet, uns vor Übergabe des Mietgutes eine Kaution zu zahlen. Die Höhe richtet sich nach Wert der Mietartikel. Die Höhe der Kaution wird dem Mieter im Angebot mitgeteilt. Die Kaution dient als Sicherheit für unsere sämtlichen Ansprüche gegenüber dem Mieter aus und im Zusammenhang mit dem Mietvertrag, insbesondere wegen etwaiger Beschädigungen der Mietsache, aber auch zur Verrechnung etwaiger offener Mietpreisforderungen.
    b) Die Kaution wird innerhalb von vierzehn Kalendertagen zurückerstattet, nachdem der Mieter das gesamte Mietgut in ordnungsgemäßem Zustand zurückgegeben hat. Soweit Mietgut beschädigt, nicht in ordnungsgemäß gereinigtem Zustand oder überhaupt nicht abgegeben wird, wird die Kaution mit dem uns daraus zustehenden Zahlungsanspruch verrechnet. Soweit offene Mietpreisforderungen unsererseits gegenüber dem Mieter aus dem Mietverhältnis bestehen, werden diese ebenfalls mit der Kaution verrechnet. Soweit die Kaution nicht zur Verrechnung ausreicht, bleiben unsere sämtlichen Ansprüche gegenüber dem Mieter aus dem Mietverhältnis unberührt bestehen.

    Mietbedingungen

  6. Zahlungsweise
    a) Die Zahlung des gesamten Bruttomietpreises erfolgt vor Veranstaltungsbeginn per Überweisung oder bei Abholung / Anlieferung in bar ( Bargeld). Alle Zahlungen sind mit Angabe der Auftragsnummer und -datum zu versehen.
    b) Nehmen wir aufgrund besonderer Vereinbarung Schecks oder Wechsel entgegen, so erfolgt dies lediglich erfüllungshalber; etwaige Scheck oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Mieters.
    d) Bei Rechnungskunden ist das Zahlungsziel: binnen 7 Tagen netto ab Lieferung der Mietsache durch den Vermieter.

  7. Lieferung/ Abholung
    a) Sofern Lieferung durch uns vereinbart ist, sind wir verpflichtet, das bestellte Mietgut zum vertraglich vereinbarten Liefertermin an die vertraglich vereinbarte Adresse zu liefern. Wir sind berechtigt, bestelltes Mietgut durch gleichwertiges oder besseres Mietgut ohne entsprechende Erhöhung des Mietpreises zu ersetzen, falls wir – aus welchem Grund auch immer – nicht in der Lage sind, das bestellte Mietgut zu liefern. Wir haben den Mieter hiervon jedoch in Kenntnis zu setzen, sobald wir Kenntnis von den die rechtzeitige Lieferung des bestellten Mietgutes behindernden Umständen haben.
    b) Soweit auch ein gleichwertiges oder besseres Mietgut aufgrund von uns nicht zu vertretender Umstände nicht verfügbar ist, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn wir dem Mieter unverzüglich nach Kenntnis von der Nichtverfügbarkeit hierüber informieren und eine etwaige vom Mieter bereits geleistete Gegenleistung unverzüglich zurückerstatten.
    c) Für verspätete Lieferung aufgrund von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, können wir nicht haftbar gemacht werden.
    d) Bei Lieferung hat der Mieter uns bzw. unseren Erfüllungsgehilfen einen gültigen Personalausweis oder Reisepass vorzulegen. Wir sind berechtigt, uns von dem vorgelegten Personalausweis bzw. Reisepass eine Kopie anzufertigen.
    e) Der Mieter hat bei der Anlieferung anwesend zu sein. Falls der Mieter oder ein ermächtigter Vertreter bei der Anlieferung nicht anwesend ist, sind wir berechtigt, die Mietgegenstände wieder mitzunehmen. Der Mieter hat in diesem Fall dennoch den vereinbarten Mietpreis sowie die angefallenen Kosten der Anlieferung zu zahlen.
    f) Die Anlieferung des Mietgutes erfolgt bis zur Bordsteinkante.
    g) Bei Anlieferung hat der Mieter das Mietgut unverzüglich auf offensichtliche Mängel zu untersuchen und uns etwaige festgestellte offensichtliche Mängel unverzüglich bei Anlieferung zu melden. Anderenfalls sind sämtliche Mängelhaftungsansprüche wegen der offensichtlichen Mängel ausgeschlossen.
    h) Die Regelung in Ziffer7.a) – d) gelten entsprechend für den Fall, dass die Abholung des Mietgutes durch den Mieter erfolgt. In diesem Fall hat der Mieter für einen vorschriftsmäßigen Transport des Mietgutes Sorge zu tragen. Das Mietgut ist in einem geschlossenen Fahrzeug/ Anhänger zu transportieren.

  8. Pflichten des Mieters
    a) Während der Mietzeit ist der Mieter verpflichtet, den Mietgegenstand pfleglich zu behandeln. Insbesondere ist er verpflichtet, die Mietsache während der Mietzeit im erforderlichen Umfang sach- und fachgerecht zu warten sowie die Mietsache vor Diebstahl oder Beschädigung Dritter zu schützen. Entsprechendes gilt, für die Zeit einer etwaigen Mietzeitverlängerung.
    b) Der Mieter hat dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen, wenn
    • das Mietgut nicht vollständig gemäß Auftragserteilung ist;
    • das Mietgut beschädigt worden ist;
    • das Mietgut gestohlen worden oder sonst abhanden gekommen ist;
    • ein Dritter Rechte an dem Mietgegenstand geltend macht.
    c) Anderenfalls haftet der Mieter uns gegenüber für den uns aufgrund der nicht erfolgten oder verspäteten Mitteilung entstandenen Schaden.
    d) Eine Verwendung der Mietsache außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch uns gestattet.

  9. Rückgabe
    a) Ist Rückgabe des Mietgutes durch den Mieter in unseren Geschäftsräumen vereinbart, so hat der Mieter das Mietgut zu unseren Geschäftszeiten in unseren Geschäftsräumen am vereinbarten Rückgabetag zurück zu geben.
    b) Für eine Rückgabe des Mietgutes außerhalb unserer Geschäftszeiten berechnen wir einen Aufschlag in Höhe von 20 % der Grundmiete.
    c) Ist Abholung des Mietgutes durch uns vereinbart, so hat das Mietgut am vereinbarten Rückgabetag ab 9.00 Uhr morgens sortiert und geordnet zu ebener Erde bereit zu stehen.
    d) Der Mieter ist verpflichtet, die Güter in der Form bereit zu halten, dass die Reinigung unmittelbar maschinell geschehen kann (sortiert, ohne Fett- und Speisereste in den Geräten, z. B. in Combi-Dämpfern und Friteusen). Ist das Mietgut extrem verschmutzt, haben wir das Recht, die uns hierdurch entstandenen Kosten dem Mieter zusätzlich in Rechnung zu stellen. Textilien (z. B. Tischtücher) müssen trocken zurückgegeben werden. Gibt der Mieter Textilien nicht trocken zurück, hat er uns den hierdurch entstandenen Schaden zu ersetzen.

  10. Haftung des Vermieters für Mängel an der Mietsache
    a) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Mieter
    Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
    Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit
    unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruht. Soweit uns keine
    vorsätzliche Vertragsverletzung anzulasten ist, ist die Schadensersatzhaftung
    auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden
    begrenzt.
    b) Sofern wir fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, haften
    wir nach den gesetzlichen Bestimmungen, jedoch nur auf Ersatz des bei
    Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schadens.
    c) Im Übrigen sind gegenüber Kaufleuten oder juristischen Personen des
    öffentlichen Rechts als Mieter Schadensersatzansprüche, welche mittelbar
    auf einem Mangel der Mietsache beruhen, beziehungsweise auf Ersatz
    entgangenen Gewinns gerichtet sind, ausgeschlossen, sofern diesen nicht
    Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters, beziehungsweise seiner
    Erfüllungsgehilfen zugrunde liegt.
    d) Soweit dem Mieter ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der
    Leistung zusteht, ist unsere Haftung auf Ersatz des vorhersehbaren,
    typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
    e) Die vorstehenden Regelungen gemäß Ziffer 11 lit. a) bis d) gelten auch
    für Aufwendungsersatzansprüche.
  11. Gesamthaftung
    a) Eine weiter gehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 11 vorgesehen,
    ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten
    Anspruchs – ausgeschlossen. Insbesondere gilt dies für Ansprüche aus
    Verschulden bei Vertragsschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder
    wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß
    § 823 BGB.
    b) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder
    eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung
    unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter
    und Erfüllungsgehilfen.
  12. Untervermietung
    a) Jede Untervermietung und/oder sonstige Nutzungsüberlassung an
    Dritte bedarf unserer vorherigen schriftlichen Einwilligung.
    b) Für den Fall berechtigter oder unberechtigter Nutzungsüberlassung tritt
    der Mieter bereits jetzt sämtliche Ansprüche, die ihm aus dem Überlassungsverhältnis
    gegen den Nutzer zustehen, an uns ab; wir nehmen die
    Abtretung hiermit an.
    Bei unberechtigter Nutzungsüberlassung sind wir stets berechtigt, den
    Nutzer bzw. Untermieter von der Abtretung zu unterrichten und die
    Forderung selbst einzuziehen. Bei berechtigter Untervermietung sind wir
    hierzu nur dann berechtigt, wenn sich der Mieter uns gegenüber in
    Zahlungsverzug befindet. In beiden vorgenannten Fällen hat der Mieter
    uns alle Auskünfte zu erteilen und alle Unterlagen auszuhändigen, die zur
    Geltendmachung der abgetretenen Forderungen benötigt werden.
    e) Wenn die Lieferung aus einer Vielzahl von Einzelteilen besteht und die
    vollständige Kontrolle zum Zeitpunkt der Rücknahme nicht möglich ist,
    erklärt sich der Mieter damit einverstanden, dass die endgültige Zählung
    und Schadenfeststellung erst in unseren Lagerräumen des stattfindet. Der
    Mieter hat das Recht, bei dieser Kontrolle anwesend zu sein. Möchte der
    Mieter von dieser Möglichkeit Gebrauch machen, so muss er und dies
    unmittelbar nach Erhalt der Auftragsbestätigung mitteilen. Die vom
    Mieter gewünschte gemeinsame Kontrolle kann lediglich innerhalb von
    24 Stunden nach Rückgabe des Mietgegenstandes erfolgen. Wir sind verpflichtet,
    den Mieter spätestens mit der Auftragsbestätigung auf die
    Möglichkeit zur Anwesenheit bei der Kontrolle hinzuweisen. Macht der
    Mieter von der Möglichkeit der Anwesenheit bei der Kontrolle keinen
    Gebrauch, so ist er an unsere Feststellungen gebunden.
  13. Haftung des Mieters
    a) Der Mieter haftet für Schäden am Mietgut bzw. dessen Verlust nach
    den gesetzlichen Bestimmungen.
    b) Der Mieter trägt bei von ihm zu ersetzenden reparaturfähigen Beschädigungen
    die Reparaturkosten, sofern die Reparaturkosten nicht höher
    sind als der Wiederbeschaffungswert. Bei nicht zu reparierenden Schäden
    oder Verlust des Mietgutes hat der Mieter uns den Wiederbeschaffungswert
    gemäß unserer Preisliste zu ersetzen.
    c) Sind wir gemäß der vorstehenden Ziffer 10 b) berechtigt, das beschädigte
    Mietgut zu reparieren, so ist der Mieter zudem verpflichtet,
    Nutzungsentschädigung für einen Zeitraum von max. 2 Wochen zu
    zahlen, soweit wir nachweisen, dass wir das Mietgut in dieser Zeit
    ansonsten hätten vermieten können. Entsprechendes gilt für den Fall des
    Verlustes des Mietgutes.
    d) Daneben behalten wir uns ausdrücklich das Recht vor, weitergehende
    Schadensersatzansprüche, Folgeschäden einschließlich entgangenem
    Gewinn und Ansprüche Dritter geltend zu machen, insbesondere für den
    Fall, dass wir das betroffene Mietgut bereits für die Zeit nach Ablauf der
    vereinbarten Mietzeit an einen anderen Mieter vermietet hatten und wir
    kurzfristig kein Ersatzmietgut beschaffen konnten.
  14. Versicherung
    a) Das Mietgut ist nicht versichert. Es wird empfohlen, das Mietgut für
    die Dauer der Veranstaltung, einschließlich der Zeiten für den Auf- und
    Abbau ausreichend zu versichern.
    b) Sofern der Mieter das Mietgut versichert, tritt er schon jetzt sämtliche
    Ansprüche aus dieser Versicherung an uns ab. Wir nehmen die Abtretung
    hiermit schon jetzt an.
    c) Soweit der Mieter das Mietgut nicht ausreichend versichert, haftet
    er uns gegenüber für sämtliche Beschädigungen und den Verlust des
    Mietgutes – auch durch höhere Gewalt.
  15. Kündigung
    a) Die Kündigung des Mietvertrags ist nur bis zu acht Wochen vor dem
    vereinbarten Liefer- bzw. Abholtermin zulässig. Im Falle der Kündigung hat
    der Mieter uns die uns bis dahin entstandenen Kosten zu ersetzen.
    b) Bei Kündigung weniger als 8 Wochen werden 20% des Mietpreises zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben. Bei Kündigung weniger als 4 Wochen werden 50% des Mietpreises zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben. Bei Kündigung weniger als 7 Tage werden 80% des Mietpreises zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben. Bei Kündigung weniger als 5 Tage werden 90% des Mietpreises zzgl. der gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer erhoben.
    c) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
  16. Erfüllungsort, Gerichtsstand
    a) Erfüllungsort aller Ansprüche aus diesem Vertrag ist Issum.
    b) Für alle Streitigkeiten aus oder über diesen Vertrag gilt als Gerichtsstand
    Issum als vereinbart, soweit
    • der Mieter keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat oder nach
    Vertragsabschluß seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt ins
    Ausland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort
    zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, oder
    • der Mieter Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts
    oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  17. Allgemeines
    a) Auf sämtliche Geschäftsbeziehungen ist deutsches Recht anzuwenden.
    b) Änderungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden und die Aufhebung
    des Schriftformerfordernisses selbst, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der
    Schriftform.
  18. Gültigkeit
    Diese Mietbedingungen sind ab dem 1.Januar 2022 gültig.
    Alle früheren Mietbedingungen werden ab sofort ungültig.